| AGB |
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| Geschrieben von: Administrator |
| Montag, den 20. Juli 2009 um 13:29 Uhr |
Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )ZahlungsbedingungenSämtliche Aufträge und alle sonstigen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Instrumentenbauers. Dabei gelten grundsätzlich die unten genannten AGB, auch dann, wenn der Kunde auf eigene AGB verweist und diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Alle Preise verstehen sich netto ab Werkstatt, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sofern keine anderen Absprachen getroffen werden, gelten folgende Zahlungsmodalitäten:
Rücktrittsrecht:Der Kunde kann innerhalb von 14 Tage nach Auftragserteilung vom Kauf zurücktreten. Sollte er nach Ablauf dieser Frist vom Kauf zurücktreten, wird die Anzahlung zur Deckung der Unkosten einbehalten. Nach Auftragserteilung geäußerte Änderungswünsche des Kunden berechtigen den Instrumentenbauer zur Neukalkulation des Preises. Dies entbindet den Kunden nicht vom Vertrag. Garantie:Dem Kunden wird eine Garantie gegeben für die hohe Qualität des Holzes, sämtlicher im Instrument verwendeten Materialien und den soliden Bau. Ferner garantiert der Instrumentenbauer, dass jedes Instrument die Werkstatt in absolut tadellosem Zustand verlässt.Hiervon soll sich der Kunde beim Probespielen überzeugen. Für Transporte außerhalb der Werkstatt haftet der Kunde. Ausnahmen hiervon sind dann gegeben, wenn der Instrumentenbauer das Instrument persönlich ausliefert. Dann übernimmt der Instrumentenbauer die Haftung für den Transport. Keine Haftung kann der Instrumentenbauer für Schäden übernehmen, die durch unsachgemäße Behandlung des Instruments entstehen. So darf die Luftfeuchtigkeit nicht unter 40 % und nicht über 70 % gelangen, weil sonst Risse oder Verformungen auftreten können. Es darf keine plötzlichen Temperaturschwankungen geben, keine übermäßige Kälte oder Hitze, keine direkte Sonneneinstrahlung. Es wird darauf hingewiesen, dass, bedingt durch den historischen Instrumentenbau mit historischen Mitteln, sämtliche Instrumente den natürlichen Gesetzen von Naturprodukten unterliegen.Dies gilt für Holz, Farben, Saitenmaterial, Filze,usw. Beispielsweise kann die Farbe unterschiedliche Nuancen haben im Unterschied zu einer Fabriklackierung. Ebenso kann der Cembalobauer nicht haftbar gemacht werden für später aufkommende Wünsche des Kunden, andere Intonation, gewünschten tieferen Tastengang o.ä. Deshalb ist die Abnahme des Instruments durch den Kunden wichtig. Das Instrument gilt nach der Abnahme als gekauft wie gesehen. Bedingt durch die Handarbeit ist jedes Instrument ein Unikat, es gibt also nur wenig Möglichkeiten, Ersatzteile zu liefern wie z.B in der Autoindustrie, da diese angefertigt werden müssen. Ersatzteile wie Saiten, Wirbel sind hiervon ausgenommen, jedoch kann nicht einfach eine andere Klaviatur oder ähnliches nachgekauft werden, und auch bei einem neu gewünschten Notenpult ist es in der Regel ratsam, das Instrument zum genauen Anpassen in die Werkstatt zu bringen.Jeglicher Transport muss behutsam und sachgerecht geschehen. Für Schäden, die durch Transporte oder klimatische Veränderungen entstehen, kann der Instrumentenbauer nicht haften. Die Oberflächen der Instrumente werden in traditionellen Handwerkstechniken hergestellt und sind somit bei den meisten Instrumenten nicht wasserfest, nicht schlagfest und nicht hitzebeständig. Eisensaiten können bei zu hoher Luftfeuchtigkeit oder bei Fingerkontakt, bedingt durch den Fingerschweiß, rosten. Lieferung:Der Kunde kümmert sich um den Transport und trägt die Haftung. Auf Wunsch können vom Instrumentenbauer Lieferfirmen benannt werden, denen der Kunde den Lieferauftrag erteilen kann. Wird vom Kunden gewünscht, dass der Instrumentenbauer sich um den Versand kümmert, bedarf dies einer schriftlichen Beauftragung durch den Kunden. Der Instrumentenbauer wird dann eine Firma beauftragen, das Instrument auszuliefern und wird als Rechnungsanschrift die Adresse des Kunden angeben. Die Haftung für den Transport verbleibt beim Kunden, und es kann keine Garantie gegeben werden, dass die preisgünstigste Verfrachtung gewählt wurde. In Einzelfällen kann der Instrumentenbauer die Auslieferung, gegen eine festzusetzende Pauschale, selbst vornehmen. In diesem Fall trägt der Instrumentenbauer die Haftung für den Transport. Die Bezahlung des Transports hat spätestens bei Übergabe des Instruments oder in Vorkasse zu erfolgen. Lieferfrist:Der Instrumentenbauer bemüht sich, die genannten Lieferfristen einzuhalten. Dies ist jedoch je nach Auftragslage schwer vorherzusagen. Der Kunde erhält Nachricht, sobald das Instrument fertig gestellt ist. Ein Rücktritt des Kunden vom Kauf wegen verzögerter Lieferzeit ist ausgeschlossen, ebenso sind Ersatzansprüche wegen mittelbaren oder unmittelbaren Schadens aus Verzugsgründen ausgeschlossen. |
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. August 2009 um 17:48 Uhr |


